Interpellation Felix Wettstein (Grüne, Olten): Spitalfinanzierung: Fehlanreize „stationär statt ambulant“ eliminieren (28.01.2015)

Bei der stationären Behandlung von Leistungen, die der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, trägt der Kanton aktuell 51% der Kosten, ab 2017 werden es 55% sein. Die Krankenversicherungen tragen den Rest. Demgegenüber tragen die Versicherungen bei einer ambulanten Behandlung die Kosten alleine – ausgenommen Selbstbehalt und Franchise. Es gibt verschiedene und zunehmend mehr Operationen, die ambulant durchgeführt werden können: Patientinnen und Patienten können am gleichen Tag wieder nach Hause. Auch Spitäler führen solche ambulanten Behandlungen durch. Allerdings bewirkt der unterschiedliche Finanzierungsmodus einen falschen Anreiz: Das Spital ist versucht, Patientinnen und Patienten eine Nacht in der Klinik verbringen zu lassen, obwohl dies medizinisch nicht zwingend wäre: Die Klinik hat dadurch bessere Erträge. Daran hat verblüffenderweise oft auch die Versicherung ein Interesse! Die Geprellten sind der Kanton und mit ihm die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Darum habe ich dem Regierungsrat drei Fragen gestellt.

Die gesamte Interpellation hier: 0006-2015-ambulant

Die Antworten waren beschwichtigend und abwehrend: Es gäbe keinen Hinweis auf Missbrauch; längere Aufenthalte im Spital seien immer medizinisch begründet.