Zuerst wollten Kulturveranstaltende wissen, warum die Zahl der Leute, die gleichzeitig in einem Restaurant essen und (laut) diskutieren dürfen, höher sein darf als die Zuschauendenzahl in einem grossen Theatersaal (mit Abstand, Masken und Schweigen)? Im Ständerat spielte eine Blaskapelle zur Ehre des neuen Ratspräsidenten Kuprecht (SVP Schwyz) auf – was in der Öffentlichkeit zu Recht auf Empörung stiess. Dann kam der harte Schnitt bei den Veranstaltungen, die nun alle abgesagt sind. Es kamen die Hilferufe aus den Spitälern und Heimen. Diametral in die andere Richtung ging die Entscheidung, die Skipisten offen zu halten. Dann kam die Entscheidung, abends um 19 Uhr alles zu schliessen. Und im Raum steht die vollständige Schliessung der Restaurants und der Läden ausserhalb des Lebensmittelsektors. Was am einen Tag richtig schien, war manchmal am nächsten Tag überholt? Wie kann in solchen Zeiten das Parlament steuern? Wir waren echt gefordert.

Für uns GRÜNE begann es mit einer Enttäuschung: Die Räte haben es nicht geschafft, das Geschäftsmietengesetz mehrheitsfähig zu machen und damit jenen Läden, Coiffeure, Gastrobetriebe usw. eine Entlastung zu gewähren, deren Vermieter stur blieben. Eine zweite Enttäuschung zum Schluss der ersten Sessionswoche war die bürgerliche Machtdemonstration zum Skipisten-Entscheid.

Danach ging es besser weiter – wohl auch unter dem Eindruck, dass die Ansteckungszahlen auf hohem Niveau sind und wieder steigen. Innerhalb dieser Session haben wir das Covid-19-Gesetz, das erst gut zwei Monate alt ist, zweimal revidiert! Wir haben zweimal die Gelder aufgestockt, welche der Bund für Härtefälle einsetzen soll. Auch das Solidarbürgschaftsgesetz wurde nochmals angepasst. Zusammen gab es fünf wichtige Verbesserungen:

  1. Menschen mit tiefem Einkommen, die in Kurzarbeit sind, erhalten von Dezember bis März höhere Kurzarbeitsentschädigung, mehr als 80% ihres Lohnes, jene, die maximal 3470 Franken verdienen, erhalten den ganzen Lohn. Der erste Vorstoss dazu war von den GRÜNEN gekommen.
  2. Als Härtefall-Hilfen stehen nun nicht nur 400 Mio. oder 1 Mia., sondern 2.5 Mia. Franken zur Verfügung. Zudem ist auch eine Branchenhilfe möglich. Und wenn sich die Zugangshürden als zu hoch erweisen, kann der Bundesrat die Verordnung anpassen.
  3. Auch der Kulturbereich wird nun doch mitberücksichtigt: Kulturveranstaltende, aber auch Kulturschaffende.
  4. Selbständige können Erwerbsersatz beantragen, wenn sie wegen COVID mehr als 40 Prozent des Umsatzes verlieren. Die Hürde war zuerst höher (55% Ausfall), meine Fraktionskolleginnen haben es erfolgreich geschafft, diese Hürde zu senken.
  5. Als Rückzahlungsfrist für Corona-Kredite galten bisher 5 Jahre, nun haben wir diese Frist auf 8 Jahre verlängert.

Ich mache mich darauf gefasst: Es ist noch nicht das letzte Mal gewesen, dass die Coronakrise die beiden Parlamentskammern fordert. Früher hat es mehrere Sessionen gedauert, bis ein Gesetz ausgearbeitet oder revidiert war. Heute dauert es höchstens Tage, manchmal nur Stunden, bis es abwechselnd im Ständerat oder im Nationalrat weitergehen muss. Dazwischen legen Kommissionen und Verwaltung auch mal Nachtschichten ein. So geht das.