Und nun doch noch ein Element aus der Covid-19-Gesetzgebung. Die Kultur- und Eventbranche muss ja immer heftig dafür kämpfen, dass sie nicht vergessen geht. Insbesondere die Veranstaltenden von Messen, Jahrmärkten, Gewerbeausstellungen und anderen Publikumsanlässen stehen vor einer speziellen Herausforderung: Selbst wenn am Tag X wieder geöffnet werden darf, können sie nicht sofort öffnen. Sie brauchen einen planerischen Vorlauf, sie müssen sich oft weit voraus vertraglich verpflichten. Da das Härtefallprogramm nur rückblickend greift, muss diese Zukunfts-Unsicherheit anders aufgefangen werden: Mit einem Schutzschirm. In der Finanzkommission habe ich mich dafür eingesetzt, dass dafür das Gesetz ergänzt wird und dass wir einen maximalen Finanzrahmen sprechen.
Das Beispiel zeigt sehr schon auf, was mit einem Anliegen passieren kann, das eigentlich auf breite Zustimmung stösst. Die Problematik haben fast alle anerkannt. Aber die Angst, ein offenes Fass aufzustellen, war gross. Darum hier die Gegenüberstellung: Zuerst der Vorschlag der vorberatenden Nationalratskommission, dann das, was nach dreimal Hin und Her zwischen Ständerat und Nationalrat davon übrigblieb:

Kommissionsantrag: Massnahmen im Veranstaltungsbereich (Art. 11a)
• Der Bund kann Veranstaltungen, Messen, Gewerbeausstellungen und Jahrmärkte, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie abgesagt, verschoben oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, auf Gesuch hin mit einer Ausfallentschädigung unterstützen. Er stellt dafür 2021 höchstens 350 Mio. Franken zur Verfügung.
• Die Entschädigung ist vorgesehen für finanzielle Einbussen hinsichtlich Veranstaltungen, die von 01. Juni 2021 bis 30. April 2022 durchgeführt werden sollen.

Fassung für die Schlussabstimmung vom 19. März 2021:
• Der Bund kann sich auf Gesuch hin an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 beteiligen, die über eine kantonale Bewilligung verfügen und die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden.
• Der Bund beteiligt sich maximal im gleichen Ausmass an den Kosten wie die Kantone.
• Die Unterstützung von regionalen und lokalen Veranstaltungen ist Sache der Kantone.

Ob es nun einfacher ist, diesen Schutzschirm aufzuspannen? Ob er überhaupt noch schützt? Ein Höchstbetrag ist nicht mehr definiert. Und es wird sicher noch zu reden geben, was ein «Publikumsanlass» ist und was nicht, und wann er von überkantonaler Bedeutung sei, wann nicht. Wird die BEA in Bern überkantonal sein, weil auch die Deutschfreiburger*innen kommen? Und wird die HESO in Solothurn nur regional sein, somit von der Bundesunterstützung ausgeschlossen? Kann es mit dieser Regelung überhaupt noch eine Absicherung in die Zukunft sein? Wird eine Eventorganisation mit dieser unsicheren Aussicht, ob der Kanton finanziell mitziehen wird, die mehrmonatige Planung und Vorbereitung überhaupt beginnen, oder wird sie es gleich ganz sein lassen? Können Konkurse abgewandt werden? Meine Fragen sind zahlreicher als vor drei Wochen…