Die Geschichte der parlamentarischen Behandlung der PFAS widerspiegelt, wie es leider bis heute in vielen Debatten um umweltschädliche Stoffe geht: Zuerst warnen ein paar einsame Rufende, bevor sich das Problem wie angekündigt verschlimmert. Nun ist es vielleicht fast schon zu spät zum Handeln, und nach mühsamer Beschaffung von Mehrheiten wird schliesslich viel Geld für die Begrenzung eines Schadens ausgegeben, den man mit vorausschauendem Handeln relativ einfach hätte vermeiden können. Auch ich gehörte in der letzten Legislatur zu den einsamen Rufern in der parlamentarischen Wüste.

Als ich vor fast genau drei Jahren mit meiner Motion 21.4117 ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen forderte, war dies erst der vierte Vorstoss zum Thema. Der Bundesrat wiegelte ab und verwies wie auch in anderen Vorstossantworten auf Verbotsbestrebungen der EU, die man abwarten wolle.

Erst die Motion 22.3929 von Mitte-Ständerätin Marianne Maret, die Grenzwerte für PFAS forderte, war erfolgreich und wurde von National- und Ständerat angenommen. In Ergänzung dazu empfahl der Bundesrat gleich auch die Annahme des Postulats Moser (22.4585), das die Prüfung eines Aktionsplans des Bundes gegen die Belastung durch Ewigkeitschemikalien verlangte. Vorher stets beschwichtigend, schrieb der Bundesrat nun plötzlich: «Obwohl bereits einige Massnahmen umgesetzt werden, besteht Handlungsbedarf.»

Es ist ein Muster, das bei vielen Anliegen zu beobachten ist: GRÜNE und SP-Politiker:innen mühen sich in Vorstössen an einem Thema ab, worauf der Bundesrat jeweils abwiegelt, beschwichtigt oder keine Bereitschaft zeigt, etwas zu unternehmen. Es braucht darauf Vorstösse aus den Reihen der Mitteparteien mit fast den gleichen Forderungen, worauf der Bundesrat plötzlich die Annahme empfiehlt.

In den nun immer zahlreicher eingereichten Vorstössen zur PFAS-Belastung verwies der Bundesrat in all seinen Stellungnahmen auf die Motion Maret und das Postulat Moser. Ausserdem sei der Beschränkungsvorschlag der EU abzuwarten. Der Bericht in Erfüllung des Postulats Moser sei bis Ende 2025 zu erwarten, wie der Bundesrat auf Nachfrage preisgab.

Immerhin ein bisschen ging es dann vorwärts: Durch meine Fragestunden-Frage 23.7755 «Ist der PFAS-Gehalt in Lebensmitteln inzwischen bekannt und publiziert?» erfuhren wir, dass auf Anfang 2024 Höchstwerte für die PFAS-Belastung in Lebensmitteln eingeführt werden sollten. Diese Grenzwerte führten bereits im Spätsommer diesen Jahres zu einem ersten Verkaufsverbot von belastetem Rindfleisch aus St. Gallen. Das Echo war gross, auch im Parlament. Aufgeschreckt von den beunruhigenden Nachrichten aus St. Gallen griffen viele Vorstösse dieser Session das Thema PFAS auf. Auf meine Nachfrage (24.7485) nach der Sicherheit von Lebensmitteln versicherte der Bundesrat, dass in der ganzen Schweiz die Grenzwerte geprüft würden.

Dennoch ist spürbar, dass die Ungeduld im Parlament wächst. In diesem Jahr beschäftigten sich bereits 22 Vorstösse mit der Gefahr von PFAS, 17 davon allein in dieser Herbstsession.

Am Ende der Session gab es sogar noch einen kleinen Fortschritt zu verzeichnen: Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes beschlossen die Räte, dass sich der Bund mit bis zu 40% der Kosten an der Sanierung von mit PFAS belasteten Böden beteiligen muss.