Umweltbelastungen machen uns Menschen krank. Die Kosten zur Behandlung jener Krankheiten, die durch Lärm, Luftbelastung, Gifte in Böden, Wasser und Nahrungsmittel verursacht oder zumindest mitverursacht werden, gehen jährlich in die Milliarden von Franken. Gleichzeitig steigen die gesamten Behandlungskosten wieder stark an. Darum fordert die Fraktion GRÜNE, mit mir als Erstunterzeichner, die Einführung des Verursacherprinzips. Eine Abgabe auf belastenden Produkten und Prozessen soll zweckgebunden eingesetzt werden, damit im Gegenzug die Krankenversicherungsprämien etwas entlastet werden können.

Wichtig: Diese Massnahme muss vier andere ergänzen: 1. Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention; 2. einkommensabhängige Prämien statt Kopfprämien (Motion Weichelt); 3. eine einzige Gemeinschaftskasse für die obligatorische Versicherung; 4. organisatorische Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen.

Hier unser Motionstext:

Titel: Umwelt und Gesundheit: Verursacherprinzip bei den Krankheitskosten anwenden

Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Erlasse zu erarbeiten, damit Abgaben auf umweltbelastenden Produkten und Prozessen zur Mitfinanzierung der Behandlungen von Krankheiten verwendet werden können. Dabei sollen einerseits die Erträge aus der Automobil- und der Mineralölsteuer zu einem definierten Anteil für die Reduktion der Prämienlast eingesetzt werden. Andererseits soll eine zweckgebundene Abgabe erhoben werden, wenn Pestizide, polyfluorierte Alkylsubstanzen PFAS sowie weitere giftige Chemikalien (Blei, Cadmium, Quecksilber, Dioxin, Bisphenole, PAK, Chrom usw.) in Verkehr gebracht oder ausgestossen werden.

Begründung: Umweltschadstoffe schaden der menschlichen Gesundheit. Ein beträchtlicher Anteil der Krankheiten ist auf belastende Umwelteinflüsse (verschmutzte Luft, Lärm, mit Schadstoffen belastetes Wasser, Gift-Rückstände in Böden und Nahrungsmitteln) zurückzuführen. Allein durch Luftschadstoffe verursachte Atemwegs-, Herz- und Kreislauferkrankungen führen heute zu 14‘000 Spitaltagen und 2‘200 vorzeitigen Todesfällen in der Schweiz (BAFU 2021). Zudem stehen menschenverursachte Umwelteinflüsse am Ursprung der Hitzeperioden, welche ihrerseits zur Krankheitslast beitragen. 

Die Kosten zur Krankheitsbehandlung und damit die Prämien der Grundversicherung sowie die Selbstbehalte und die staatlichen Finanzierungsanteile steigen aktuell erneut stark an. 

Daher verlangt die Motion im Sinne des Verursacherprinzips eine Ausweitung der Rückerstattung von Umweltabgaben, um die Prämienlast zu reduzieren. Bisher werden die CO2-Abgaben auf fossilen Brennstoffen zu zwei Dritteln und der Ertrag aus den VOC-Abgaben vollumfänglich an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Diese Mechanismen sollen ergänzt werden mit zweckgebundenen Anteilen aus Treibstoff- und MfZ-Erträgen sowie aus Abgaben auf Pestiziden und weiteren Chemikalien, welche die Gesundheit belasten können. Die Abgabe soll entweder beim Import oder, bei inländischer Produktion, bei der Inverkehrbringung fällig werden. Zu belasten ist weiter der Ausstoss von giftigen Chemikalien an die Umwelt, die nach Erhitzungs- und Verbrennungsprozessen entstehen, namentlich bei Zementwerken und Kehrichtverbrenungsanlagen. 

Als Zielgrösse sollen die Umweltabgaben 5-10 Prozent der Grundversicherungsprämien ersetzen. Der Gesamtumfang der Grundversicherungsprämien betrug 2021 36,3 Milliarden Franken (BAG-News, 27.09.2022).