Wenn das Jahr fortschreitet, dann ist es normal, dass der Bundesrat Gesuche um Nachträge zum Budget des laufenden Jahres stellen muss. Ein zusätzlicher Finanzbedarf zeichnet sich manchmal erst verzögert ab: Im letzten Herbst hätte man es schlicht noch nicht gewusst. Die Regierung darf jedoch keine Gelder ausgeben, welche das Parlament nicht zuvor bewilligt hat. Darum müssen die beiden Räte in derselben Session übereinstimmende Beschlüsse fassen. Das kann zu einem ziemlich hektischen Hin und Her und manchmal auch zu Machtdemonstrationen führen. Zur Sommersession hatte uns der Bundesrat 16 Nachtragskredite plus eine Nachmeldung in der Höhe von insgesamt 567 Millionen Franken unterbreitet. Aus meiner Sicht war alles gut begründet. Die Ratsmehrheit legte sich jedoch bei zwei Themen quer: Beim vollen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal und bei den Containern in den Bundesasylzentren.

Der Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent wird dem Bundespersonal seit Jahresbeginn bereits bezahlt: Das lässt sich nicht rückgängig machen. Als wir damals das Budget zu beraten und zu beschliessen hatten, gingen wir noch von einer Teuerung von 2,0 Prozent aus. Nun haben aber die Mehrheiten von Stände- und Nationalrat schon in der ersten Beratungsrunde entschieden, dass die zusätzlichen 31,2 Millionen Franken, die es nun braucht, im laufenden Jahr intern kompensiert werden müssen. Wir haben uns vergebens gewehrt. Der unschöne Effekt ist, dass diese Ausgabenreduktion nur «erkauft» werden kann, wenn Aufgaben liegen bleiben oder wenn bei Abgängen die Stellen eine Zeitlang vakant bleiben.

Keine Container für die Bundesasylzentren

Noch zäher war die Debatte zur Nachmeldung des Bundesrates wegen den Asylcontainern. Erst Ende April war klar geworden: Die Armee erhebt wieder Anspruch auf die rund 4000 Plätze in den Truppenunterkünften, die zwischenzeitlich für die Bundesasylzentren zur Verfügung gestanden hatten. Nun muss der Bund Ersatzlösungen suchen, denn die Zahl der Geflüchteten steigt bekanntlich. Bei den Kantonen sind die Möglichkeiten ausgeschöpft. Darum will der Bund – an den Standorten seiner Bundesasylzentren – auf Wohncontainer setzen. Das braucht viereinhalb Monate Vorlaufzeit. Der Zusatzbedarf: rund 133 Mio. Franken. Zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat entbrannte ein Seilziehen in drei Etappen; sie bescherte uns in der Finanzkommission zweimal Frühschicht-Sitzungen. Der Ständerat wollte – trotz einem dringenden Appell der Kantonsregierungen – das Geld für die Container nicht bewilligen. Wir im Nationalrat kamen ihm ab der zweiten Runde um die Hälfte des Betrags entgegen, doch die kleine Kammer stellte auf stur bis zum Schluss. Es ging offensichtlich darum, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und dem Staatssekretariat für Migration das Leben schwer zu machen. Alle Beteiligten kennen die Spielregel: Am Schluss braucht es einen Beschluss, und bei Uneinigkeit gilt der tiefere Betrag.

Anfänglich ebenfalls umstritten war ein Nachtragskredit über 78 Millionen Franken für den Regionalen Personenverkehr. Begründet ist der Kredit mit den gestiegenen Löhnen, Rohstoffpreisen, Unterhaltskosten und – für Busse – der Treibstoff. In beiden Räten gab es den Antrag auf Streichung, aber es blieb bei einer Minderheit. Angenommen, dieser Nachtrag wäre abgelehnt worden, dann hätten die Kantone einspringen müssen: Während des laufenden Jahres können ja die Transportunternehmen ihr Angebot nicht einfach ausdünnen. Das hat dann die Mehrheit überzeugt.

Fazit: Zweimal wurden dem Bundesrat die Begehren um Nachtragskredite verweigert. Wir GRÜNE wollten ihm beidemale die Stange halten. So geht das im schweizerischen System eben mit einer Oppositionspartei…