Wie kann ich Ja zur Individualbesteuerung sagen und damit zulassen, dass zwei Familien mit exakt demselben Gesamtbudget unterschiedlich viel Steuern zahlen, nur weil die Einkommensverhältnisse zwischen den Ehepartnern verschieden verteilt sind? Das ist doch eindeutig eine Diskriminierung!

Eine Familie durchzubringen ist nicht selten ein finanzieller Balanceakt. Mit der Umstellung auf Individualbesteuerung steigen je nach Konstellation auch noch die Steuern. Das ist doch familienfeindlich!

Spannende Einwände, auf die ich gerne eine Antwort gebe.

Es ist ein Frage unseres Menschen- und Gesellschaftsbildes

Für «meine» Partei, die GRÜNEN, ist die Individualbesteuerung seit Jahrzehnten ein Ziel. Meine Vorgängerinnen «der ersten Stunde» im nationalen Parlament hatten bereits entsprechende Vorstösse eingereicht. Die Begründung und das Ziel lassen sich ganz einfach zusammenfassen: Jede erwachsene Person ist ein Steuersubjekt. Wir wollen, dass alle vom Staat gleich behandelt werden, unabhängig vom Zivilstand und von der Haushaltszusammensetzung.

Bin ich mit dieser Haltung familienfeindlich? Nein, im Gegenteil. Mir ist sehr bewusst, dass man Familienfreundlichkeit nicht über die Steuerbemessung oder über Steuerabzüge unter Beweis stellt: Wegen der Steuerprogression – die eine gute Sache ist – nützen Abzüge regelmässig den Reichen, auch den reichen Familien sehr viel, den ärmeren nichts oder fast nichts.

Mit meiner Politik will ich die sozialen Unterschiede verkleinern, nicht vergrössern. Das erreichen wir als Gesellschaft und Staat mit höheren Kinder- und Ausbildungszulagen, mit dem Wechsel auf einkommensabhängige Kranken- und Unfallprämien, mit gezielter Wohnpolitik (Kostenmieten, Anteile an Genossenschaftswohnungen, Lärmschutz usw.), mit qualitativ guten und bezahlbaren Kita-Plätzen, und schliesslich mit fairen Löhnen auch in Branchen mit Beschäftigten ohne Berufsbildungsabschluss.

Ein zentraler Grundsatz muss sein: Familien sind gleich gestellt, unabhängig davon, ob die Eltern der Kinder miteinander verheiratet sind oder nicht.

Die Grenzen der Idee einer «Wirtschaftsgemeinschaft»

Es ist unbestritten: Wenn zwei Familien mit gleicher Kinderzahl exakt über gleich viel Einkommen verfügen, dann dünkt uns das ungerecht, wenn nicht beide gleichviel Steuern zahlen müssen. Allerdings ist das schon bisher der Fall: Wenn in der einen Familie die Eltern verheiratet sind, in der anderen nicht, dann zahlt die zweite Familie meistens deutlich weniger Steuern als die erste.

Bisher gilt ein Haushalt als «Wirtschaftsgemeinschaft», aber eben nur dann, wenn die Erwachsenen in diesem Haushalt ehelich verbunden sind. In der Diskussion um die Individualbesteuerung wird bisweilen gefragt, ob es denn nicht mehr gelten soll, dass die Einkommen beider Erwachsenen zusammengelegt werden. Meine Antwort: Doch, das soll bei Ehepaaren weiterhin gelten, wenn sie bei der Heirat das Modell der Errungenschaftsbeteiligung wählen. Auch unverheiratete Paare können vertraglich eine solche Gemeinschaft vereinbaren.

Ein Haushalt ist jedoch bei weitem nicht immer eine Wirtschaftsgemeinschaft im steuerrechtlichen Sinn. Als junger Erwachsener lebte ich eine Zeitlang in einem Dreierhaushalt mit drei «Steuersubjekten». Danach wohnten meiner Partnerin und ich vor unserer Heirat ein paar Jahre zusammen. In dieser Zeit hatten wir bereits zwei Steuererklärungen. Wirtschaftsgemeinschaft waren wir, schliesslich teilten wir uns die Miet- und sonstigen Wohnkosten, Zeitungsabos, Kehrichtsackgebühr usw.

Das heutige Steuermodell wurde in einer Zeit begründet, als man davon ausging, dass pro Haushalt eine Person für das finanzielle Einkommen sorge. Schon damals gab es oft Abweichungen, und heute sind wir immer weiter davon entfernt. Ich weiss, es gibt die Familien, in denen ein Elternteil ganz oder weitgehend die Haus- und Care-Arbeit trägt und kaum Lohnarbeit ausübt. Aber das sind Phasen im Leben. Mit Blick auf unsere längere Lebenserwartung sind es kurze Phasen.  

Wie schafft man einen Systemwechsel?

Aktuell steht die Schweiz vor der Herausforderung, wie sie am besten vom alten zum zeitgemässen Modell umstellt. Es gelingt uns selten, solche Änderungen mit Blick auf längere Lebensspannen zu bewerten. Es ist sehr menschlich, dass wir bloss das Steuerjahr vor und das Steuerjahr nach dem Wechsel vergleichen. Bei diesem Vergleich wünschen wir alle, dass niemand «draufzahlen» muss. Wenn doch jemand mehr als bisher zahlen muss, dann empört uns das. Selbst wenn sie/er à la longue gut damit fährt, z.B. mit besserer Rentenabsicherung.

Ein scheinbarer Ausweg bietet uns die Mitte-Partei mit ihrer Volksinitiative zur «Abschaffung der Heiratsstrafe», die im Parlament hängig ist. Sie fordert, dass überall das Vollsplitting angewendet wird. Wenn sie angenommen würde, würde der Bund rund 2,2 Milliarden Einnahmen an direkten Bundessteuern verlieren. Entlastet werden jedoch nicht jene Familien, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen, denn diese zahlen heute keine oder nur sehr geringe Bundesteuern. Die Mindereinnahmen müsste der Bund irgendwie ausgleichen. Die Gefahr ist real, dass dann staatliche Leistungen abgebaut werden.

Die Gesetzesvorlage, über die wir am 8. März 2026 abstimmen, führt ebenfalls zu einer Reduktion der Einnahmen für den Bund, allerdings «nur» um rund 0,6 Milliarden. Wir GRÜNEN haben das abzuwenden versucht, und es hätte dazu auch eine Antwort gegeben: Eine geringfügig stärkere Korrektur der Progressionskurve am oberen Ende. Wir hatten keinen Erfolg. Jetzt hat man im Parlament eine Balance gesucht zwischen «nicht zuviel Verlust an Steuersubstrat» und «es sollen viele gewinnen». Resultat: für 36% bleibt alles wie bisher (v.a. für die ärmeren Familien, verheiratet oder nicht), 50% der Verheirateten müssen gleich nach dem Wechsel weniger Steuern zahlen, 14% werden – moderat – höher besteuert. Unter letzteren sind auch die reichen Konkubinatspaare und Alleinstehenden.

Zusammenfassend gibt es drei Möglichkeiten:

  1. A) alles beim Bisherigen belassen;
  2. B) Die Mitte-Initiative mit Vollsplitting und massiven Steuereinbussen;
  3. C) die aktuelle Gesetzesvorlage mit immer noch beträchtlichen Steuereinbussen direkt nach der Umstellung; die Kompensationseffekte treten verzögert ein.

Im direkten Vergleich ist für mich klar: Gesellschaftspolitisch kann ich A) unmöglich gutheissen. Darum, trotz Abstrichen, ist es C). Für Familienhaushalte wird die Konstellation nach wenigen Jahren wieder geändert haben. Familienfreundliche Politik, die zugleich sozial ausgleichend sein soll, läuft wie erwähnt nicht über Steuern, sondern über Zulagen, faire Löhne und über die Stärkung der Lebensbedingungen.

 

Zum Schluss zurück zur Ausgangsfrage: Kann es sein, dass zwei Familien mit exakt demselben Gesamtbudget unterschiedlich viel Steuern zahlen? Ja, das kann sein, heute beim Vergleich verheiratet – nicht verheiratet; morgen (viel moderater) beim Vergleich unterschiedlicher Einkommensanteile von (Ehe-)Partnern. Bei sehr ungleichen Anteilen ist die Steuer höher, etwa ab dem Verhältnis 30:70 kehrt es; dann ist die Gesamtsteuer tiefer als heute.

Vor allem aber: Zwei Personen in unterschiedlichen Haushalten, die exakt dasselbe Einkommen und dieselben familiären Verhältnisse haben, zahlen künftig genau gleich viel Steuern. Das will ich. Darum sage ich Ja zur Individualbesteuerung.