Es gibt keine moralische Neutralität
Der Nationalrat hat als Zweitrat die «Neutralitätsinitiative» diskutiert. Er lehnt sie sehr deutlich ab, wie zuvor schon der Ständerat. Er will ihr aber auch keinen direkten Gegenvorschlag zur Seite stellen, wie das der Ständerat möchte.
Die Initiative will im Kern, dass die Schweiz niemals Wirtschaftssanktionen gegen ein Land ergreifen respektive sich an solchen Sanktionen beteiligen könnte. Sie will gegenüber jeglicher Art von Völkerrechtsverletzung «neutral» sein. Einzige Ausnahme wäre ein entsprechender UN-Beschluss. Ein solcher wird allerdings in grösseren Konflikten fast immer durch mindestens einen Veto-Staat blockiert. Der Gegenvorschlag will auf diese Kernforderung der Initiative verzichten, aber die Neutralität ähnlich prominent in die Verfassung setzen (Hinweis: An zwei anderen Orten in der Verfassung wird die Neutralität bereits angesprochen). Ich komme zum Schluss, dass auch der Gegenentwurf keine Klärung bringt, sondern nur Probleme schafft und wie die Initiative von einem unhaltbaren Neutralitätsbegriff ausgeht.
Am Rand der Frühlingssession 26 lud uns der Verein NeutRealität (Webseite) zu einer Abendveranstaltung ein. Es war ein gehaltvoller, faszinierender Abend, mit dem Auftaktreferat von Alt-Ständerat René Rhinow (BL, 83-jährig), der eine brillante Analyse lieferte. Unabhängig davon, ob man seine Vorstellung von der Modernisierung der Armee teilt oder nicht: Es dünkt mich unbedingt lohnend, seinen Begründungen nachzugehen.
Der wichtigste Grundsatz: Neutralität ist nicht ein Dogma, das über allem steht. Übergeordnet sind Sicherheit und staatliche Entscheidungsfreiheit. Beides wollen wir als Nation Schweiz. Neutralität (bezogen auf bestimmte Vorgänge! siehe nachfolgend) ist ein Instrument im Dienst dieser beiden übergeordneten Werte.
Ein zweiter Grundgedanke: Wenn wir für uns umfassende Sicherheit wollen, dann können wir in der heutigen Welt nicht ein Territorium verteidigen, vielmehr müssen wir unsere Vernetzungen und Verflechtungen sichern. Wir sind auf vielfältigste Weise verbunden – innerhalb des Landes, aber auch darüber hinaus. Wir sind dann sicher, wenn wir diese Verbindungen sichern!
Michael Hermann vom Forschungsinstitut Sotomo stellte an diesem Orientierungsabend die Resultate einer kürzlich durchgeführten Bevölkerungsbefragung vor (Link zur Studie). Nicht überraschend ist die Neutralität für einen sehr grossen Teil der Befragten ein hohes Gut und «gehört zur Schweiz». Die meisten, die das so sehen, befürworten jedoch auch, dass die Schweiz Völkerrechtsverletzungen verurteilt. «Die Schweiz soll Sanktionen ergreifen können, wenn Staaten Völkerrecht verletzen»: Dieser Aussage stimmen 75% zu. Sie befürworten konkret die Sanktionen gegen Russland angesichts des Kriegs gegen die Ukraine. Sogar 85% Zustimmung erhält die Aussage «Die Schweiz soll sich nicht militärisch an Konflikten anderer Staaten beteiligen».
Kann Neutralität immerwährend und bewaffnet sein? Oder flexibel?
Sowohl die Initiative als auch der direkte Gegenentwurf wollen die Bundesverfassung um einen neuen Artikel 54a ergänzen. Der erste Absatz in diesem Artikel wäre sogar in beiden Versionen identisch: «Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.»
Interessanterweise wurde noch selten über Sinn oder Unsinn dieses Satzes nachgedacht. Zunächst soll also die Neutralität «immerwährend» sein. Jedoch: Die Bundesverfassung darf geändert werden, wenn das die Stimmbevölkerung und die Kantone in ihrer Mehrheit beschliessen! Wer «immerwährend» in die Verfassung schreiben will, will damit allen künftigen Generationen verbieten, diesen Teil der Verfassung anzutasten. Das ist hochgradig undemokratisch!
Dann soll die Neutralität bewaffnet sein. Doch eine solche Aussage ist unsinnig. Ein Mensch kann bewaffnet sein, ein Land kann bewaffnet sein. Neutralität ist jedoch eine Haltung oder, wie oben beschrieben, ein Instrument im Dienste übergeordneter Ziele. Das kann man nicht bewaffnen! Etwa gleich sinnentleert wären Sätze wie «Die Gleichberechtigung ist bewaffnet» oder «das Ständemehr ist bewaffnet».
Gegnerinnen und Gegner der Initiative (und meistens auch des Gegenentwurfs) fügen gerne an, die Schweiz müsse ihre Neutralität «flexibel» handhaben. Ich habe meine Bedenken bezüglich dieser Begriffswahl, wenn ich sehe, dass ein grosser Teil der Bevölkerung die Neutralität eigentlich gut findet. Wenn die politisch Verantwortlichen dieses Instrument «flexibel» anwenden wollen, dann kommt schnell die Reaktion: «Aha, die in Bern oben machen sowieso, was sie wollen!» Das wiederum würde Widerstand und Misstrauen nähren, was der Landessicherheit mit Sicherheit nicht dient.
Gerne wird daran erinnert, dass die Schweiz als Vermittlerin zwischen Konfliktparteien eine wichtige Rolle spielen könne. Das stimmt, allerdings scheint mir, dass die Befürworter der Initiative Neutralität mit Unparteilichkeit verwechseln. Stellen wir uns vor, in einem Fussballspiel ist zwar eine Schiedsrichterin zugegen, aber sie pfeift weder Fouls noch Offside oder Out, weil sie «neutral» ist. Das wäre absurd. Es gibt klare Regeln fürs Fussballspielen, und wer dagegen verstösst wird sanktioniert. Unparteilich heisst: Die Einhaltung der Regeln wird von beiden Parteien nach gleichen Massstäben gefordert.
Neutralität hat ihren Platz. Aber nicht darüber hinaus.
Ich plädiere dafür, dass wir den Begriff und das Ziel «Neutralität» auf einen eng gefassten Anwendungsbereich begrenzen. Dafür und nur dafür ist Neutralität passend. Meistens ist sie es nämlich nicht! In meinem Leben orientiere ich mich an Werten, und wenn ich das tue, stehe ich für diese Werte ein und bin ihnen gegenüber nicht neutral. Solche Werte sind Solidarität, Engagement, Sorgsamkeit, Achtung vor dem Leben, Einhalten von Regeln, Sanktionen bei deren Übertretung.
Es gibt weltweit zwei Regelwerke, die einen Wertekanon umfassen, der für mich übergeordnet ist: Das Völkerrecht und die Erklärung der Menschenrechte. Ihnen gegenüber bin ich alles andere als neutral. Ich bekenne Farbe, wenn jemand dagegen verstösst. Ich fordere ein, dass sich alle Menschen und alle Staaten an diese Regelwerke halten. Indem ich Farbe bekenne, bin ich auch engagiert und nicht gleichgültig. Schulterzucken angesichts von Missachtung grundlegender, weltumspannender Werte kann nicht unser Lebensentwurf sein! Es gibt keine moralische Neutralität.
Der eng gefasste Anwendungsbereich, für den Neutralität meiner Meinung nach stehen soll, ist die militärische Neutralität. Sie lässt sich in wenigen Sätzen umschreiben. Unser Land stellt keine Truppen für Kriege ausserhalb des Landes zur Verfügung. Es lässt nicht zu, dass kriegführende Länder auf unserem Staatsgebiet (oder in unserem Luftraum) Kriege vorbereiten. Es liefert keine Tötungswaffen und Munition an kriegführende Regimes oder Gruppen.
Weiter bin ich der Meinung, dass nach wie vor richtig ist: Unser Land tritt keinem Militärbündnis bei. Damit rede ich nicht der Abschottung oder einer naiven «Selbstverteidigung» das Wort. Im Gegenteil will ich von der Schweiz noch viel mehr Bereitschaft, internationale Bündnisse einzugehen und mitzuprägen. Europarat, OSZE, Menschenrechts-Gerichtshof, die Organisationen der UNO und weitere: Sie alle haben ihren Wertekodex. Diesen sollen wir mittragen, und indem wir es tun, sind wir selbstverständlich nicht neutral. Wir bekennen Farbe. Wir benennen Verbrechen. Wir verurteilen völkerrechtliche Verbrechen. Wir zeigen uns solidarisch mit den Opfern; im Verbund mit anderen Staaten. Auch wirtschaftliche (Sanktions-)Massnahmen können eine adäquate Antwort auf Verbrechen sein. Unser Kompass ist gerichtet.