Freude ob dem Erreichten oder Bedenken ob dem Fragwürdigen und Ungenügenden? Diese Frage stellte sich uns am Schluss der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative. Zuvor konnte der wichtigste Pflock eingeschlagen werden: Während 10 Jahren jährlich 200 Millionen für ein Impulsprogramm zur Förderung der Klima-Massnahmen. Dann überschlugen sich die Ereignisse beinahe, als das Gesetz um ein weiteres Paket ergänzt wurde: Solaranlagen in hochalpinen Gegenden, Staumauer erhöhen, Umweltrecht umgehen usw. Vorübergehend verletzte der Ständerat die Verfassung, daraufhin korrigierte der Nationalrat. In einem Punkt korrigierte er unnötig viel, in einem anderen baute er eine neue rechtlich fragwürdige Bestimmung ein. Wir GRÜNE sagten am Schluss mehrheitlich ja, denn das Wichtigste ist: Die Solaroffensive ist lanciert.

Der Ständerat ging bei der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, 21.051) vorübergehend sehr forsch ans Werk, schuf neu das Paket 4 „Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter“. Er hätte damit zugelassen, dass für grossflächige Solaranlagen im hochalpinen Raum der Umweltschutz ausgehebelt bzw. die Einsprachemöglichkeiten unterbunden werden könnten. Auch hätte er die Restwassermengen unterlaufen wollen. So weit kam es natürlich nur, weil wichtige Wortführer persönliche Interessen im Spiel hatten. Weil daraufhin zu Recht verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet wurden, hat der Nationalrat einen Teil dieser Vorgaben nachkorrigiert. Im Sinne von uns GRÜNEN war die Korrektur bei den hochalpinen Solaranlagen. Wir verschiessen uns nicht der Möglichkeit, dass auf diese Weise Strom gewonnen wird, denn im Winter scheint hier die Sonne deutlich länger als im Flachland. Es darf aber nicht zu jedem Preis geschehen: Es braucht eine Güterabwägung mit den Anliegen des Naturschutzes und des Artenschutzes.

Eine andere Korrektur des Nationalrats betrifft die Solarpflicht auf Neubauten. Gegen unseren Willen hat der Nationalrat durchgesetzt, dass diese Pflicht nur für Gebäude mit über 300 Quadratmeter Grundfläche gelten müsse. Solche Gebäude sind selten. In Kantonen, in denen es für Neubauten noch keine entsprechende Pflicht gibt – auch in unserem Kanton Solothurn – wird mit dieser Vorgabe leider zu wenig gehen. Zudem hat der Nationalrat einen rechtlich fragwürdigen Zusatz eingebaut: Mit einem Sonderartikel hat er den Weg frei gemacht für eine Erhöhung der Grimsel-Staumauer; sie soll von der Planungspflicht befreit werden. Das Grimselprojekt gehört zu jenen, die auch wir GRÜNE mittragen. Nun kommt allerdings die Kritik, dass damit das Recht des Standortkantons Bern auf ein korrektes Baubewilligungsverfahren missachtet würde. Ein weiteres Dilemma also, das wir ernst nehmen müssen, aber beim Tempo dieser Vorlage kommt solches zum Teil erst mit Verzögerung aus Tapet.

Im SRF ist die Debatte samt diesem rechtlich umstrittenen Aspekt gut dargelegt worden: https://www.srf.ch/news/schweiz/drohende-strommangellage-nationalrat-buchstabiert-bei-solaroffensive-zurueck

In der Schlussabstimmung haben wir GRÜNE das erste Gesetz (Klimaschatz, Innovation, Energiesicherheit) selbstverständlich einstimmig unterstützt. Beim Paket 4 (dringliche Massnahmen), das erst vor wenigen Wochen zusätzlich ins Spiel gebracht wurde, hat die Mehrheit unserer Fraktion zwar auch ja gesagt, aber die durchaus berechtigten Bedenken führten unter den GRÜNEN auch zu mehreren Ablehungen und Enthaltungen.